Manche Verträge im Internet sind eine ganz böse Sache
… aber ungültig bzw. man kann sich gut gegen die vermeintlichen Ansprüche wehren. Für einen Freund, der Rechtsanwalt ist (Ja, das gibt es), recherchierte ich heute ein paar Quellen rund um das Thema Gesetz und Ordnung. Einige Quellen, von Rechtsanwälten bzw. zum Thema Verbraucherschutz, sind berichtenswert.
Inhaltsangabe zum Artikel
- Was Rechtsanwälte so schreiben: GermanBlawgs OPML
- Erkunden von GermanBlawgs OPML per Grazr
- Routenplaner-server.com will Geld
- Die Warnung vor Routenplaner-server.com
- Spiegel Online: Massen-Abzocke im Internet – Seehofer prüft schärfere Gesetze
- Was tun gegen die Abzocke im Internet?
- Drei Musterbriefe für Reingefallene
- Nie in Anspruch genommen…
- Anfechtung…
- Minderjährige Vertragspartner…
- Links und Lesezeichen
- (*) Bedingung bei Routenplaner-server.com
Was Rechtsanwälte so schreiben: GermanBlawgs OPML
Wer meint, er müsste gut 120 Quellen/Rechtsanwälte zum Thema Recht und Gesetz verfolgen, der sollte die folgende OPML-Datei (Wikipedia: OPML) in seinen RSS-Feed-Reader importieren: GermanBlawgs OPML
Erkunden von GermanBlawgs OPML per Grazr
Viele, viele Rechtsanwalt-Texte von vielen, vielen Blawgs (Law-Blogs) …
(Das ganze Grazr-Ding habe ich wieder raus genommen. Es lud einfach zu langsam.)
Die Informationsseite zu der OPML-Datei: GermanBlawgs OPML
Sehr gut gefällt mir: smartnuts.com z.B. Die neun Gebote für die Fahrt mit der Transsibirischen Eisenbahn
Routenplaner-server.com will Geld
Das ist ja erst mal nichts Verwerfliches. Interessant für Rechtsanwälte wird es, wenn eine Leistung angeboten wird, die im Internet woanders auch kostenlos angeboten wird, kostenlos scheint, aber dennoch per ‚Kleingedrucktem‘ kostenpflichtig gemacht wird. In „Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und weitere Verbraucherinformationen“ äußert sich Routenplaner-server.com:
(…) 4. Preise, Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme an Routenplaner-Server.com gilt der bei der Bestellung angegebene Preis.
Er ist auch unter Ziff. II 7. dieser Geschäftsbedingungen einzusehen. (…)7. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Endgeld). (…)
Diese Preisgestaltung im so genannten Kleingedruckten von Routenplaner-server.com führte doch zu einigem Unmut bei Betroffenen. Man sollte doch eigentlich davon ausgehen können, dass der Preis bei einer solchen attraktiven Dienstleistung gut sichtbar vermittelt wird. Z.B. direkt auf der Startseite und zwar so, dass er ins Auge fällt (und nicht so: *). Manche Anbieter von Dienstleistungen sehen das anders, da kommt dann evtl. der Rechtsanwalt ins Spiel oder man hilft sich mit Tipps von Verbraucherschützern selber.
Die Warnung vor Routenplaner-server.com
Suche: Amazon zu Verbraucherberatung, Ebay zu Verbraucherberatung
Michael Stübing, anscheinend Rechtsanwalt in Köngen oder zumindestens der Juristerei zugetan, nimmt sich des Falls auf seiner Seite an.
Vorsicht: Kostenpflichtiger Routenplaner
(11.01. 2007) Ganz nach dem Vorbild von Lebenserwartung, iq-fight und Berufs-wahl funktioniert auch das Angebot auf www.routenplaner-server.com.
Auch auf dieser Seite werden Daten für ein Gewinnspiel erhoben; der Preishinweis für das Angebot wird erst nach dem Scrollen (jedenfalls bei einer Auflösung von 1280 X 1024) sichtbar. In Anbetracht dessen, dass vergleichbare Angebote massenhaft kostenlos im Netz vertreten sind, wird kaum einer mit einer Gebührenpflicht rechnen. Erst recht nicht in Höhe von 59,95 EUR.
Anbieter dieser “Leistung” ist diesmal eine NETContent Ltd., als deren Director im Impressum Michael Burat genannt wird.
Seine bisherigen Artikel zum Thema Routenplaner-server.com erreichen z.T. außergewöhnlich hohe Kommentarzahlen von Betroffenen.
Spiegel Online: Massen-Abzocke im Internet – Seehofer prüft schärfere Gesetze
Nachtrag: Passend zum Thema brachte Spiegel Online am 15.3.2007 einen Artikel:
(…) Die Zahl der dreisten Anbieter wächst: In den vergangenen vier Wochen wandten sich allein knapp 5500 Betroffene an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, wie Vorstand Klaus Müller sagte. Zu den vermeintlichen Gratis-Seiten gehörten verschiedene Routenplaner, SMS-Dienste, Intelligenztests, „Model-Castings“, manche Rezeptseiten und Hausaufgabendienste.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer versuchen Anbieter oft, Kosten über den so genannten Taschengeldparagrafen einzufordern. Danach sind Käufe von Minderjährigen ohne die Genehmigung der Eltern wirksam, wenn sie bar vom Taschengeld bezahlt werden. „Auch der Taschengeldparagraf ist nicht dazu da, um solche Abos abzuschließen“, erklärte die Leiterin der Düsseldorfer Beratungsstelle, Ulrike Brunswicker-Hoffmann.
Viele Anbieter versuchten, mit Mahnungen und Drohungen an ihr Geld zu kommen, erklärten die Experten. „Wir raten: Nicht zahlen, sondern sich wehren“, sagte Brunswicker-Hoffmann. Oftmals sei gar kein rechtsgültiger Vertrag entstanden, weil beispielsweise nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden sei. Zudem muss laut Verbraucherzentrale immer der Anbieter nachweisen, dass der Vertrag zu Stande gekommen ist. (…)
Quelle: Spiegel.de
Was tun gegen die Abzocke im Internet
Wichtig ist es einer Rechnung bzw. dem Zustandekommen eines Vertrages zu widersprechen. Die Rechnung einfach zu ignorieren ist falsch.
Es gibt eine Seite mit Fragen und Antworten (FAQ) im Internet: FAQ: Internet-Vertragsfallen
Nach wie vor landen in den Kommentaren zahlreiche Anfragen von Leuten, die auf Seiten wie lebensprognose.com, lebenserwartung.de, iqfight.de, smsfree24.de oder andere ähnlich angelegte “Projekte” auf den Trick mit dem Kleingedruckten hereingefallen und in die Vertragsfalle getappt sind und nun wissen möchten, wie sie sich zu verhalten haben. (…)
Musterbriefe für Reingefallene
Bei RTL gibt es eine Seite, auf der drei Musterbriefe der Verbraucherzentrale Bayern als PDF zur Verfügung stehen: Abzocke im Internet – So schützen Sie sich. Musterbrief 1 richtet sich an Betroffene, die ein Angebot gar nicht genutzt haben, Musterbrief 2 ficht den Vertragsabschluss an und Musterbrief 3 gilt, wenn Minderjährige betroffen sind. Auch die Verbraucherzentrale Berlin stellt einen Musterbrief in einer ähnlichen Sache bereit.
Zitat aus Musterbrief 2:
Ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom (Datum einfügen) und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt wird, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze
Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Die Verbraucherzentrale Hamburg macht es etwas knapper und begnügt sich mit folgendem Text:
Es empfiehlt sich also regelmäßig, den Vertragsschluss zu bestreiten und „hilfsweise“ zu widerrufen. Verweigern Sie in jedem Fall die Zahlung.
So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Die Verbraucherzentrale Hamburg ist übrigens gerade 50 Jahre alt geworden, rund 300 Gäste kamen, um zu gratulieren. (Hamburger Abendblatt 16.3.2007)
Links und Lesezeichen
- Verbraucherzentrale Hamburg
- Google Suche: Verbraucherzentrale Hamburg
- Google Suche: Musterbriefe Verbraucherzentrale
- (11.7.2008) Artikel Bei Spiegel Online: Web Abzocke – Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können
(*) Bedingung bei Routenplaner-server.com
Unten auf der Routenplaner-server.com Anmeldeseite kommt dann:
Nur richtig eingegebene Daten nehmen am Gewinnspiel teil. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse x.x.x.x bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: identifizierbar. Durch Betätigung des Button „ROUTE PLANEN „ beauftrage ich Routenplaner-Server.com, mich für den Zugang zum Routenplaner freizuschalten und soweit gewünscht, mich für das Navigationsgeräte – Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner beträgt 59,95 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.