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Verkehr, Geländewagen: Steuerlücke 'Auflastung' wird geschlosssen

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PKW-Boliden über 2,8 Tonnen werden teurer

Alle PKW Besitzer, die ihren, ach so wichtigen, extra schweren Wagen zum LKW mit einem gesamtzulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen haben ‘auflasten’ lassen, werden wohl den folgenden Kampf um die Kraftfahrzeugsteuer mit der Finanzbehörde Hamburg bzw. ihrem zuständigen Finanzamt ausfechten dürfen. Die Regulierung geht zielgerichtet dahin, wo es den schnieken Besitzern der Statussymbole weh tun dürfte, an den Geldbeutel.

Vernünftige Menschen fahren so einen stadtunfähigen Geländewagen eigentlich nicht in Ballungsräumen mit gut ausgebauten Straßen. Jetzt fehlt noch ein Verbot der lebensgefährlichen ‘Kuhfänger’, und anderer menschenverachtender ‘Verkehrswaffen’, und man kann sich wieder auf die Straße trauen. Wie diese Geländewagen im Crashtest gegen andere Autos und speziell im Crashtest im Zusammenspiel mit Fußgängern, Kindern und sonstigem Freiwild abschneiden, das wird von den Herstellern anscheinend gerne verschwiegen (s.u. Link).

(...) Geprüft wird aber auch, wie das Verhalten der Autos beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger ist. Mit diesen Resultaten wirbt jedoch kaum ein Hersteller – sie sind in der Regel kaum vorzeigbar. (...)

Das Problem dabei: Fahrzeuge über 2,5 Tonnen sind laut dem ADAC von der Prüfung des Fußgängerschutzes im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens befreit. Die Folgen fand der Club bei einem umfangreichen Crashversuch heraus: Von zehn untersuchten SUVs bekam die Hälfte nur einen Stern, zwei absolvierten den Crashtest gar mit null Sternen. (...)

Quelle: Beim Fußgängerschutz kaum Fortschritte (dpa via Kölner Stadtanzeiger 15.05.07)

Perfide wäre es natürlich, wenn die PKW-Hersteller jetzt mit leicht zum Zwecke der ‘Güterbeförderung’ umbaubaren Modellen konterten. Anders herum gedacht: LKW mit ‘Herstellerkonzeption’ bzw. Primärzweck ‘Güterbeförderung’ mit einer Möglichkeit zur einfachen Nachrüstung von Sitzen.

Besteuerung schwerer Geländewagen nach Hubraum

In der Pressemitteilung Nr. 3/07 vom 21.05.2007 des Finanzgericht Hamburg heißt es (Vollzitat):

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht nach Gewicht, sondern – wie ein PKW – nach Hubraum zu besteuern ist (Az.: 7 K 22/06).

Der Kläger ist Eigentümer eines Toyota Landcruiser, Typ J8. Das Finanzamt besteuerte das Fahrzeug bis zum 30. April 2005 nach Gewicht. Ab dem 1. Mai 2005 besteuerte es das Fahrzeug als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission, was zu einer höheren Steuer führte. Das Finanzgericht hat diese Besteuerung bestätigt.

Bis zum 30. April 2005 galten kraftfahrzeugsteuerrechtlich Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht als Personenkraftwagen und waren folglich nach Gewicht zu besteuern. Grundlage hierfür war § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), auf den das KraftStG mittelbar verwies.

§ 23 Abs. 6a StVZO wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2005 aufgehoben.

Das Finanzgericht entschied, dass seitdem kraftfahrzeugsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilen ist, ob ein Fahrzeug als PKW nach Hubraum oder als anderes Fahrzeug – wie z. B. LKW – nach Gewicht zu besteuern ist. Dies bestimmt sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände aufgrund der objektiven Beschaffenheit anhand von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption. Dabei ist ausschlaggebend, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung geeignet ist.

Gegen diese Entscheidung hat der Kläger Revision eingelegt (Az.: IX R 26/07).”

Die Einzelfahrer, viele bereits mit weißem Haupthaar, im knorkigem Knochenbrecher, die eine Kiesgrube oder einen Bauernhof ihr eigen nennen, und außerdem eine überwiegende Güterbeförderung nachweisen könen, die dürften doch eher selten sein.

Über das Finanzgericht Hamburg

“Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Acht Senate mit z. Z. 22 Richterinnen und Richtern entscheiden über rund 2.000 Verfahren im Jahr.”

Quelle: Email vom Finanzgericht Hamburg

Links und Lesezeichen

21. Mai 2007 | Markus Merz

Finanzamt, Hamburg: Zentrale Telefonnummer

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Eine Rufnummer für alle Finanzämter in Hamburg

Seit Anfang 2007 gibt es eine Telefonzentrale für alle Hamburger Finanzämter. Die Rufnummer ist 040-4287070. Wer dort anruft und flott verbunden werden möchte, der sollte allerdings schon ein paar Daten wie Finanzamt, Abteilung und Ansprechpartner bereit halten.

Die bisherigen Durchwahlnummern zu den Bearbeitern bleiben unverändert.

Falls man die Durchwahlnummer des Sachbearbeiters beim Finanzamt noch nicht kennt: Sofort nach der kompletten Durchwahlnummer (!) beim zuständigen Finanzamt fragen und diese notieren! Das macht der neuen Telefonzentrale für alle Finanzämter in Hamburg die Arbeit leichter und erspart dem Anrufer die Wartezeit. Dieser Tipp gilt allerdings generell für alle (Behörden-) Telefonate :-)

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Pressemitteilung der Finanzbehörde

Alle Hamburger Finanzämter unter einer Rufnummer erreichbar

Seit Jahresbeginn sind die Vermittlungsstellen der 15 Hamburger Finanzämter in einer Zentrale zusammengelegt und unter einer Rufnummer zu erreichen:

428 70 70

Für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen besteht damit die Möglichkeit, über eine einprägsame Telefonnummer in die Dienststellen der Hamburger Finanzämter vermittelt zu werden. Die Finanzbehörde bittet allerdings um Verständnis, falls es in der ersten Zeit in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Vermittlung von Gesprächen kommen sollte.

Die bisherigen Durchwahlnummern zu den Bearbeitern bleiben unverändert. Sie sind in allen Schreiben der Finanzämter aufgeführt und bieten ohne zusätzliche Weitervermittlung den direkten Zugang zum zuständigen Bearbeiter. Diese direkte Durchwahl kann und soll auch weiterhin genutzt werden. Damit wird die Arbeit der zentralen Vermittlung – gerade auch in der Anfangsphase – wesentlich erleichtert.

Quelle: Finanzbehörde Hamburg (Pressemeldungen 03.01.2007)

PS: Und wieder fällt auf, dass man zwar alle Pressemitteilungen des Senats ausschließlich als PDF ‘zugeschickt’ bekommt, dass es aber keine Möglichkeit für den Bürger gibt die aktuellen Meldungen per Email oder RSS zu abonnieren.

Richtig gravierend wird dieses Manko bei extrem akuten Angelegenheiten: Katastrophenschutz Hamburg: Bürger-Benachrichtigung Fehlanzeige! Auf diesen Artikel gab es bis jetzt keinerlei offizielle Reaktion!

9. Januar 2007 | Markus Merz

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